Nach langer Zeit wieder einmal ein Tag ohne Beben. Die in der IGN Seismografen Aufzeichnung vorhandenen Balken waren technische Störungen. Seit 19. Juli 2011 wurden bisher 13.428 Erdstöße registriert. Meist viele schwache und für den Menschen nicht spürbare Beben.
Ein Gerichtsurteil sorgt vor allem unter den Wissenschaftlern in Italien für Gesprächsstoff.
Gericht verurteilt Krisenstab wegen Verharmlosung zu langjährigen Haftstrafen
Erdbeben in Italien: Ein Gericht hat sechs Geologen bzw. Vulkanologen und einen leitenden Behördenvertreter zu langen Haftstrafen verurteilt. Sie sollen das Erdbebenrisiko in der Abruzzenstadt L'Aquila verharmlost haben.
Alle Angeklagten bekamen jeweils eine sechsjährige Haftstrafe.
Was war vorgefallen? Alle Angeklagten waren Mitglied einer sogenannten Risikokommission - auf deutsch einem Krisenstab - der sich um das Management und die Sicherheit der Bewohner im erdbebengefährdeten Gebiet um LÀquila in Italien zu kümmern hatte.
Seit Wochen gab es bereits im März 2009 leichte Erdstöße. Noch 6 Tage vor der Katastrophe erklärte der Krisenstab - alles sei Normal und keine starken Erdbeben zu erwarten.
Am 6. April 2009 erschütterte ein ML6,3 Beben das Gebiet um L`Aquila. 309 Menschen wurden getötet und Tausende verletzt. Fast 80.000 Bewohner wurden obdachlos. Bild das Rathaus von L`Aquila (Quelle Wikipedia)
Nach Meinung der italienischen Staatsanwaltschaft, hat der Krisenstab die Gefahr verharmlost. Das Gericht folgte diesem Antrag und verhängte sogar ein noch höheres Strafmaß als die geforderten vier Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Es zeigt aber, daß in Italien auch öffentliche Organe wie hier der Krisenstab für Fehlentscheidungen bzw. unterlassene Warnungen mit Todesfolgen strafrechtlich belangt werden können. Auch wenn nach allen wissenschaftlichen Methoden ein Starkbeben nicht mit Gewissheit sicher vorhergesagt werden kann, erfordert es die Sorgfaltspflicht zum Schutze der Bewohner auch vorsorglich unpopuläre Massnahmen zu ergreifen und rechtzeitig zu warnen.
Auch Nachzulesen unter Gericht verurteilt Erdbebenforscher zu langen Haftstrafen im Spiegel- Online.
Es nimmt also erstmals auch Wissenschaftler in die Pflicht für Schäden zu haften. Ich kenne jetzt die Struktur und den Haftungsaufbau eines italienischen Krisenstab nicht so genau . In Deutschland besteht der Katastrophenstab aus einem Leiter, dem so genannten HVB (Hauptverwaltungsbeamten). Das ist in der Regel der Oberbürgermeister oder Landrat. Beigeordnet sind wissenschafliche oder technische Berater, meist Vertreter der Feuerwehr, THW oder des Roten Kreuzes. Bei Hochwasser- oder Bebengefahr auch Vertreter der Fachbehörden. Sie beraten den Leiter des Krisenstabes. Die alleinige Entscheidung und damit auch die Haftung für Folgen bleibt beim Leiter des Stabes.
Mir ist bisher in Deutschland kein Fall bekannt geworden, daß ein Gericht einen Krisenstab oder dessen Leiter wegen einer Fehlentscheidung oder unterlassener Warnung verurteilt hätte.







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