Montag, 27. Oktober 2014

Erdölbohr Referendum auf Eis gelegt

Verfassungsklage setzt Erdölbohr Referendum aus.


Die für den 23.November 2014 vorgesehene Volksbefragung auf den Kanarischen Inseln zu Pro oder Kontra einer Erdölbohrung vor den Küsten wird zunächst ausgesetzt. Die spanische Zentralregierung in Madrid hat wie bereits vor Wochen angekündigt, gestern eine Verfassungsklage beim höchsten spanischen Gericht eingereicht. Nach Meinung des Madrider Regierung überschreitet mit dem Erdölbohr Referendum das Gobierno de Canarias (Regionalregierung) seine Kompetenz. Volksabstimmungen können nach der spanischen Verfassung nur von der Zentralregierung angesetzt werden. Das Erdöl Referendum wird damit zunächst automatisch auf Eis gelegt (Fotos: SaveCanarias).
Nun hat das Verfassungsgericht 5 Monate Zeit über die Klage zu entscheiden. Zeit die der Ölkonzern Repsol nutzen wird, um seine Probebohrungen weiter voran zu treiben. Es geht in diesem Rechtsstreit nicht um die Zulässigkeit von Probe-Ölbohrungen – sondern nur darum, ob das Erdölbohr Referendum eine Volksabstimmung oder nur eine Meinungsäußerung darstellt. Regionale Volksabstimmungen sind ohne die Einwilligung aus Madrid nach der Verfassung grundsätzlich verboten. So auch das geplante lokale Erdölbohr Referendum.
Auch wenn seit 40 Jahren in Spanien die “Demokratie” Einzug gehalten hat, gehen die nationalen Interessen den regionalen Meinungen vor   .... Weiterlesen

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