Donnerstag, 28. Februar 2013

El Hierro Vulkan - Konsequenzen in Italien

NEWS: - 17.10 Uhr neuer Erdstoß von ML1,6 in 18 km Tiefe an der Steilküste von El Julan im Süden.

Unter El Hierro bleibt es weiter ruhig und ohne neue Beben.

Schlagzeilen erzeugte im Herbst 2012 eine Entscheidung des Gericht von L'Aquila in Mittelitalien das 6 Vulkanologen/Seismologen und einen Behördenvertreter wegen fahrlässiger Tötung für 6 Jahre ins Gefängnis schickte.
Den Fachleuten wurde vorgeworfen trotz klarer Anzeichen und Vorbeben die Bevölkerung über die Gefahr weiterer und schwererer Beben im Unklaren gelassen zu haben.
Sie sollen Mitschuld am Tod von 29 Bewohner von L'Aquila haben. Bei der Tragödie starben insgesamt 300 Menschen und viele Bewohner wurden verletzt.

Der Tagesspiegel hat unter  "Verschobene Verantwortung" einen interessanten Bericht zur Urteilsbegründung, die erst jetzt bekannt gegeben wurde, veröffentlicht.

Nicht die unmögliche Vorhersage eines starken Beben, sondern die unvollständige, ungenaue und widersprüchliche Informationen zur Natur, Ursache, Gefahr und künftigen Entwicklung der seismischen Aktivität seien für das harte Urteil ursächlich. Die Angeklagten hätten damit ihre gesetzliche Informationspflicht verletzt.
Zum gesamten Artikel geht es hier.

Es ist natürlich für die Wissenschaftler nicht gerade einfach Verhaltensregeln für die Zukunft aufzustellen. 
Evakuierung Ja oder Nein. Passiert nichts, war es überzogen. Gibt es aber Verletzte oder gar Tote kommt die Frage der Haftung oder gar strafrelevante Tatbestände zum Zuge.

Es ist zumindest in Deutschland oder Spanien keine kollektive Entscheidung. Hier sitzt dem Krisenstab ein Vorsitzender vor, der nach Abwägung und Einschätzung seiner Berater (Geologen, Vulkanologen usw.), eigenständig die Entscheidung fällt.  
Er ist alleine für die Folgen verantwortlich oder im Erfolgsfall ein Anwärter für den Verdienstorden.
Beim Vorsitzenden des Krisenstab/Pevolca handelt es sich in beiden Ländern um einen Beamten oder/und einen Politiker. Haftungsrechtlich sieht es hier dann wieder ganz anders aus. In Ausführung seiner hoheitlichen Aufgaben wird er nicht wie ein Normalbürger strafrechtlich belangt. 
Mir ist zumindest bisher noch kein Fall bekannt geworden, daß der Vorsitzende eines Krisenstabes strafrechtlich für eine Fehlentscheidung verurteilt wurde.

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