Donnerstag, 25. Oktober 2012

El Hierro Vulkan - die Entscheidung eines Krisenstabes

NEWS:
19.30 Uhr - ein ML1,6 Beben um 16.22 Uhr in 11 km Tiefe im Golfo beim Tanganasoga


 
Alles im grünen Bereich. Die "Vulkanampel", die die Bewohner vor Gefahren durch Vulkan- und Erdbeben warnen soll, steht seit Ende Juli 2012 wieder für die gesamte Insel auf "Grün". Auch ein Blick heute auf die IGN Seismo Aufzeichnungen ergibt ein ruhiges (leeres) Bild. Seit gestern Mittag um 12.00 Uhr sind alle Seismografen der Kanaren ausgefallen bzw. die Übertragungswege gestört. Es gab also auch gestern nach den Diagrammen keine weiteren Beben. Hoffen wir, daß im Laufe des heutigen Tages dieser Schaden behoben wird. Nicht ganz so "Grün" ist die Stimmung unter den Wissenschaftlern, insbesondere unter den Vulkanologen und Geologen nach dem Gerichtsurteil von Italien.



Können Geologen für eine Fehleinschätzung bestraft werden?


Wird sich nun überhaupt noch ein Wissenschaftler öffentlich äußern und seine fachliche Einschätzung zur Lage und deren wahrscheinlich künftigen Entwicklung kundtun?
Ja, das wird er weiter tun, mit der kleinen Einschränkung - solange er nicht in Amt und Würden, also Mitglied eines Krisenstabes ist.

Hier dürfte es in Zukunft schwer sein geeignete Wissenschaftler für diesen Job zu finden. Es war wohl nur ein Urteil in Italien, das aber sehr schnell Schule auch in anderen Europäischen Ländern machen kann. Alle demokratischen Staaten in Europa sind mit ähnlichen Rechtssystemen ausgestattet. Bei der "Klagewut" der Deutschen ist es nur eine Frage der Zeit bis das erste Verfahren anhängig ist.

War es aber gerechtfertigt kollektiv alle Mitglieder dieser Risikokommission gleich hart zu bestrafen?
Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an welche Schuld das einzelne Mitglied nach Meinung des Gerichtes auf sich geladen hat. Auch ein Verschweigen oder das Herunterspielen von erkannten Tatsachen oder Entwicklungen und eine damit verbundene Fehlentscheidung mit Opfern kann strafbar sein. Dies gilt auch heute schon in Deutschland, Spanien und Italien.

Um die Problematik einer Fehleinschätzung und die Haftungsfolgen besser zu verstehen, möchte ich das einmal am Beispiel eines deutschen Katastrophenschutzstab verdeutlichen. Ich spreche oder schreibe hier aus eigener Erfahrung. Über 20 Jahre war ich im Katastrophenschutz tätig, davon mehrere Jahre als Fachberater (Rotkreuzbeauftragter) im Katastrophenstab eines Landkreises.
Das Schema unten zeigt den Aufbau eines Stabes.

Geführt wird der Krisenstab vom Oberbürgermeister oder Landrat oder einem beauftragten Vertreter des entsprechenden Gebietes. S1 bis S6 sind administrative Aufgaben die meist von Beamten der Verwaltung wahrgenommen werden. Dies ist praktisch der politische Kopf der die Entscheidung trifft und auch die entsprechenden Anweisungen - die bindend sind - gibt.

Beigeordnet sind nun in der unteren Leiste die so genannte Fachberater. Das sind ständige Mitglieder, wie Feuerwehr, THW, Rotes Kreuz oder je nach Katastrophenfall auch Atomwissenschaftler, Luftfahrtexperten oder bei Erdbeben auch Geologen oder Vulkanologen.

Diese Fachberater beraten nun nach bestem Wissen den Leiter des Stabes. In der Regel wird der Leiter des Krisenstabes dem Fachurteil des Experten folgen. Er kann die vorgeschlagenen Maßnahmen übernehmen - muß sie aber nicht.
Es ist seine freie Entscheidung ob er andere für ihn wichtige Aspekte in seine Entscheidung einfließen lässt.
Das können Gründe wie z.B. eine vorgeschlagene Evakuierung wegen Panik der Einwohner zu verschieben oder auch wirtschaftliche Gründe sein.
Es ist eine politische Entscheidung die der Leiter zu treffen hat, ohne den Rat seiner Fachberater zu berücksichtigen.
Hier genau ist der Knackpunkt zwischen dem vielleicht erfolgten Rat der Geologen und den tatsächlich veranlassten Maßnahmen.

Der Krisenstab tritt nach Außen als ein einheitliches Gebilde auf, auch wenn unterschiedliche Meinungen vorherrschen.

Auch bleibt es dem Leiter des Krisenstab vorbehalten, welche Experten er in seinen Stab überhaupt beruft. Wie wir das bei der Pevolca auf El Hierro erlebt haben, wurde nur ein Vertreter der staatlichen IGN als Berater aufgenommen.
Andere genauso gute oder vielleicht sogar bessere Experten wie Involcan oder der Vulkanologe Dr. Juan Carlos Carracedo wurden erst gar nicht gefragt.
Schon die Zusammensetzung von "angenehmen" Beratern entscheidet über den Erfolg oder Misserfolg solch eines Stabes.

Solange alles gut funktioniert und kein Mensch zu Schaden kommt finden die Entscheidungen des Krisenstabes auch bei den Anwohnern Zustimmung.
Bei den ersten Opfern kann diese Meinung jedoch sehr schnell umschlagen und sich wie jetzt in Italien gebärden.

Da ich davon ausgehe, daß in Italien die Struktur eines Krisenstabes vergleichbar ist, kann nicht ein Berater für die Entscheidung seines Leiters dem er nur zuarbeitet, bestraft werden.

3 Kommentare:

  1. Sie meinen eher Geophysiker als Geologen, oder?
    Als Meteorologe müsste man in Italien dann sicher sofort umschulen ;)

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ja - ob nun Geophysiker, Geologen, Vulkanologen oder Seismologen. Grundsätzlich sind alle Wissenschaftler die beratend in einem Krisenstab tätig sind von dieser Entscheidung in Italien betroffen. Es war bisher nur ein Gericht - ob in Zukunft weitere Gerichte so folgen, wird man sehen.

      Löschen
  2. Dann wollen wir mal hoffen, daß den Entscheidern, die die Ampel auf GRÜN geschaltet haben nicht dasselbe Schicksal ereilt wie ihren italienischen Kollegen.

    ;-)

    mfg

    Heiner Rohling

    AntwortenLöschen

Bitte Kommentare immer mit Ihrem Namen versehen. Danke!